Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma Safecontech AG

Ausschliessliche Geltung

Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Einkäufe (Produkte und/oder Dienstleistungen) der Safecontech AG. Mit der Ausführung der Bestellung anerkennt der Lieferant unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen als allein gültige Vertragsgrundlage. Allgemeine Lieferbedingungen von Lieferanten gelten für unsere Einkäufe nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert haben.

Form der Bestellung

Bestellungen werden schriftlich oder mündlich erteilt, in der Regel schriftlich. Die Bestellung ist vom Lieferanten innert 2 Arbeitstagen zu bestätigen. Bei unseren Bestellungen ist keine Unterschrift nötig.

Untervergabe

Beabsichtigt der Lieferant, bei ihm bestellte Teile, durch Dritte fertigen zu lassen, ist dies spätestens bei der Bestätigung des Auftrages uns mitzuteilen. Der Lieferant haftet uneingeschränkt für die von seinen Unterlieferanten bezogenen Waren und/oder Dienstleistungen.

Preise

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, Verstehen sich die Preise ausschliesslich Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Verpackung, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen & Präferenznachweise (2.1, 3.1 Werkszeugnis; CE-Konformitätserklärung, FDA-Zeugnis, etc.) gehen zu Lasten des Lieferanten. Ebenso hat der Lieferant alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Produkt erhoben werden. Für Produkte und/oder Dienstleistungen gelten die vereinbarten Preise für die definierte Arbeiten. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Teil des bestätigten Auftrags und wird mittels Mehr-Minder-Kostenliste dokumentiert und von ist von Safecontech AGgenehmigen zu lassen.

Materialbeistellung

Material, das wir zur Ausführung einer Bestellung liefern, bleibt immer unser Eigentum. Bearbeitungsabfälle und übrig gebliebenes Material ist uns auf Verlangen zurückzugeben.

Liefertermin und Verspätungsfolgen

Der gemeinsam vereinbarte Liefertermin ist einzuhalten. Teilsendungen und vorzeitige Lieferungen sind nur nach Vereinbarung zulässig. Unvorhergesehene Verspätungen, die eine termingerechte Lieferung in Frage stellen, sind uns unverzüglich und auf dem schnellsten Weg zur Kenntnis zu bringen. Bei Überschreitung des Liefertermins behalten wir uns vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.

Versand und Verpackung

Ohne anderslautende Versandinstruktion erfolgen alle Lieferungen für Produkte DAP (delivered at place) benannter Bestimmungsort gemäss Incoterms 2020. Die Verpackung muss so ausgeführt werden, dass die Ware wirksam gegen Beschädigung und Korrosion während des Transports und allfälliger anschliessender Lagerung geschützt ist. Für Schäden infolge unsachgemässer Verpackung haftet der Lieferant.

Schriftstücke

Jeder Sendung ist ein detaillierter Lieferschein beizufügen. Die Rechnung ist uns mit separater Post oder per Mail zuzustellen. In Fakturen, Lieferscheinen und Korrespondenzen sind unsere Bestell- und Artikelnummer aufzuführen.

Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme der Lieferung an uns über. Falls zu einer Lieferung die verlangten Versandpapiere sowie die jeweiligen Beurkundungen nicht zugestellt werden, so lagert die Lieferung bis zu deren Eintreffen auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.

Prüfung / Abnahme und Gewährleistung der Lieferungen und Dienstleistungen

Die Lieferung wird geprüft, sobald es der ordentliche Geschäftsgang erlaubt, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen. Entspricht sie unserer Bestellung, so wird sie abgenommen. Der Lieferant garantiert, dass der Liefergegenstand keine seinen Wert oder seine Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweist, die zugesicherten Eigenschaften hat und den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen sowie den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und anderen Bestimmungen entsprechen. Zeigen sich beim Gebrauch der Ware/Produkte Mängel, so ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich kostenlosen und mangelfreien Ersatz zu liefern und die Folgekosten zu übernehmen. Mängel werden nach ihrer Feststellung gerügt. Materialien, bei denen während der Verarbeitung oder während des Verbrauchs Mängel festgestellt werden, sind vom Lieferanten innerhalb 2 Jahren, die seit der Lieferung vergangen ist, unverzüglich kostenlos zu ersetzen.

Verdeckte Mängel / Austausch- und Rückrufaktionen

Stellen sich bei Safecontech AG oder beim Endkunden nachträglich Mängel oder Schäden heraus, die darauf zurückzuführen sind, dass der Zulieferant Qualitätsmerkmale und/oder Vorgaben nicht erfüllt oder Zusicherungen nicht eingehalten hat, so haftet er unabhängig von einer allfälligen Garantiefrist für alle daraus entstehenden Schäden inkl. Mangelfolgeschäden wie Rework-Kosten.

Zeichnungen, Modelle und Werkzeuge

Irgendwelche Bedenken, welche seitens des Lieferanten gegen unsere Spezifikationen bestehen, sind uns unverzüglich und vor Ausführung schriftlich mitzuteilen. Die von uns dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle u.ä. bleiben unser Eigentum und sind uns auf Verlangen zurückzugeben. Sie sind zweckmässig zu lagern, gegen alle Schäden zu versichern und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Werkzeuge und Modelle, die wir anteilmässig oder ganz bezahlten, bleiben immer unser Eigentum und sind uns auf Verlangen kostenlos herauszugeben.

Geheimhaltung & Datenschutz

Der Lieferant ist verpflichtet, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Daten, Informationen, Know-How, Geschäfts- und Betriebskenntnisse, Entwicklungen der Safecontech AG, Erfindungen, unabhängig davon ob schützbar oder nicht, stets strikt vertraulich zu behandeln und nur für die Leistungserbringung des bestätigten Auftrags zu verwenden.

Rechnungstellung / Zahlung

Alle Rechnungen des Lieferanten sind unverzüglich nach Auslieferung bzw. Leistungserbringung in einfacher Ausfertigung mit Angabe unserer Bestell- und Artikelnummer an uns zu richten. Die Zahlung der Rechnung erfolgt, wo nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen netto.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Sonstiges

Die Rechte und Pflichten der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einem bestätigten Auftrag unterliegen dem Schweizer Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention on Contacts for the International Sale of Goods, CISG) finden keine Anwendung. Für alle gerichtlichen Verfahren und Prozesse sind ausschlieslich die Gerichte in Basel-Stadt zuständig.

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